Ratgeber

Wann kommt die Nebenkostenabrechnung 2024 und was ändert sich 2025?

Symbolbild Bild: Pixabay
Die Nebenkostenabrechnung ist bei den einen Mietern gefürchtet und die anderen freuen sich darauf. Wer regelmäßig nachzahlen muss, möchte das Papier am liebsten gar nicht erst im Briefkasten haben. Wer weiß, dass er gut gewirtschaftet hat, darf sich nicht selten über eine Rückzahlung freuen. Es geht auf das Ende des Jahres zu und da stellt sich natürlich die Frage, wann die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten landet. Wir klären auf.

Bis zu diesem Stichtag muss Ihre Nebenkostenabrechnung da sein

Die Nebenkostenabrechnung ist ein (unliebsamer) Bestandteil eines Mietverhältnisses. Der Vermieter ist verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung korrekt und pünktlich zu erstellen. Aber bis wann ist denn eigentlich pünktlich? Laut bürgerlichem Gesetzbuch muss die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr immer spätestens am 31. Dezember des Folgejahres vorliegen. Für das Jahr 2024 muss der Mieter seine Betriebskostenabrechnung somit spätestens am 31. Dezember 2025 in der Hand halten. Die Abrechnung für 2023 muss bis Silvester 2024 vorliegen. 
Der Vermieter hat folglich von Gesetzwegen 12 Monate Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und sie an die Mieter zu übermitteln. Verstreicht die Frist, können keine Nachforderungen mehr geltend gemacht werden. Anders sieht es aus, wenn der Mieter Geld zurückbekommt. Der Anspruch erlischt nicht, nur weil der Vermieter nicht abrechnet. 

Nebenkostenabrechnung 2024 nicht pünktlich erhalten – was jetzt?

Lag Ende 2025 noch keine Nebenkostenabrechnung für 2024 im Briefkasten, kann und sollte der Mieter handeln. Ein Anruf ist nicht ratsam, besser ist es, dem Vermieter direkt zu schreiben. So hat man einen Nachweis in der Hand. Nur wenn der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht selbst zu vertreten hat, kann ein späteres Datum noch gültig sein. 
Erfolgt keine Reaktion durch den Vermieter oder kommt die BK-Abrechnung zu spät, ist eine schriftliche Aufforderung zur Erstellung der NK-Abrechnung sinnvoll. Hat der Vermieter keinen triftigen Grund, kann er schon am 1.1.2026 kein Geld mehr für die Betriebskostenabrechnung 2024 einfordern. 

Grundsteuererhöhung – was kommt auf Mieter 2025 zu?

Ende 2025 werden sich Mieter aber nicht nur fragen, bis wann die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten sein muss. Zum 1. Januar tritt die Grundsteuerreform in Kraft und die könnte erhebliche Auswirkungen auf die Betriebskosten haben. Davor haben viele Mieter Angst, denn je nach Mietvertrag ist die Grundsteuer umlagefähig. Bei einer Erhöhung für den Vermieter kann also auch eine Erhöhung für den Mieter erfolgen. 
Mit der Reform gibt es eine neue Berechnungsmethode für Grundsteuern. Statt auf veralteten Einheitswerten basiert die Bewertung nun auf aktuellen Faktoren wie Grundstücksgröße, Lage und Nutzung. In einigen Fällen kann das einen deutlichen Anstieg der Steuerlast zufolge haben. Bezahlbarer Wohnraum wird damit noch schwieriger zu finden sein. 
Experten gehen davon aus, dass vor allem Regionen mit starkem Wertzuwachs oder hochwertiger Infrastruktur mit erhöhten Grundsteuerbeträgen zu rechnen haben. Für Mieter bedeutet dieser Umstand, dass höhere Nebenkosten anfallen können. Ein Blick in den Mietvertrag klärt auf. Wenn die Grundsteuer nicht als Betriebskostenposition enthalten ist, kann der Vermieter sie in den meisten Fällen nicht umlegen. Wenn sie enthalten ist, sollten die Nebenkostenvorauszahlungen bereits angepasst werden. So lassen sich hohe Nachzahlungen bei der nächsten Abrechnung vermeiden. 

 

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