Ein 49-jähriger Mann wollte am Tag der Bundestagswahl (26.09.2021) Briefwahlunterlagen in die Wahlurne einer Gemeinde im Zuständigkeitsbereich der Polizei in Donauwörth einwerfen. Als der Mann durch die Wahlleiterin darauf hingewiesen wurde, dass Briefwahlscheine lediglich noch im Rathaus eingeworfen werden können, zeigte sich dieser extrem uneinsichtig und beharrte auf einer Abgabe.
Als der 49-Jährige das Wahllokal nicht mehr verließ, musste er des Gebäudes verwiesen werden. In diesem Zuge beleidigte der Mann unter anderem einen Wahlverantwortlichen als „Arschloch“. Die Folge war eine polizeiliche Strafanzeige wegen Verdachts auf Beleidigung. (pm)