Es entstand ein Sachschaden von ca. 3.000 Euro. Zu Personenschäden kam es nicht. Da die Unfallverursacherin den Anstoß sofort meldete, verzichteten die aufnehmenden Beamten auf eine gebührenpflichtige Ahndung. (pm)
Es entstand ein Sachschaden von ca. 3.000 Euro. Zu Personenschäden kam es nicht. Da die Unfallverursacherin den Anstoß sofort meldete, verzichteten die aufnehmenden Beamten auf eine gebührenpflichtige Ahndung. (pm)