Am 09.04.2025, um 07.20 Uhr, musste ein 26-jähriger Autofahrer am Vorfahrt-Achten-Verkehrszeichen der Einmündung Sternschanzenstraße/Jurastraße aufgrund Querverkehrs anhalten. Ein nachfolgender 38-Jähriger erkannte dies nicht rechtzeitig und prallte in das Heck des Vordermannes.
Beide Männer gaben an, unverletzt geblieben zu sein. Es entstand ein Sachschaden von ca. 5.000 Euro. Der 38-Jährige wurde von den aufnehmenden Beamten vor Ort mit 35 Euro verwarnt. (dra)