An ihrem Fahrzeug entstand durch den Anprall ein Schaden am hinteren rechten Kotflügel in Höhe von circa 500 Euro. Die Höhe des Sachschadens an der Zufahrt ist momentan Gegenstand der Ermittlungen. Die aufnehmenden Beamten veranlassten einen Personalienaustausch zwischen der Unfallverursacherin und der Eigentümerin des Grundstücks. (pm)