Ein Zeuge stellte am 07.02.2021, um 09.45 Uhr, südlich von Flotzheim eine beschädigte Lebendfalle für Raubsäugetiere fest. In unmittelbarer Nähe befanden sich zwei Männer, die sich sofort von der jagdrechtlich zulässigen Falle entfernten, als sich der Zeuge näherte. Als dieser das Duo ansprach, gaben beide zu, die Falle beschädigt zu haben, und gingen davon.
Die beiden aus einer Nachbargemeinde stammenden Männer – 64 und 58 Jahre alt – wurden wenig später von einer inzwischen verständigten Polizeistreife der PI Donauwörth am Ortsrand von Flotzheim angetroffen. Auch gegenüber den Beamten räumten die Männer ein, die aus Betonelementen und Metallstreben bestehende Falle absichtlich beschädigt zu haben, da sie der Meinung waren, dass diese so nicht aufgestellt und betrieben werden dürfe.
Gegen Beide wurde eine Strafanzeige wegen Verdachts auf vorsätzliche Sachbeschädigung sowie Verstößen gegen das Bayerische Jagdgesetz aufgenommen. Der geschätzte Schaden an der Lebendfalle, an der diverse Metallelemente stark verbogen wurden, beläuft sich auf mehrere hundert Euro.(pm)