Am vergangenen Montag wollte gegen 18:00 Uhr ein 48-jähriger Mann aus dem Landkreis Neuburg-Donau an der Tankstelle in Oberndorf seinen Pkw mit Diesel betanken. Er steckte den Zapfhahn in sein Fahrzeug und versuchte, am dortigen Automat mit seiner EC-Karte die Betankung zu bezahlen. Da dies jedoch offensichtlich nicht funktionierte, entschloss sich der Mann, woanders zu tanken. Beim Wegfahren vergaß er jedoch, dass der Zapfhahn immer noch in seinem Fahrzeug steckte, wodurch der Dieselschlauch an der Säule abgerissen wurde. Die Polizei wurde hinzugezogen. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 1000 Euro. Diesel war zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgetreten.
Die Beamten vor Ort untersagten der Tankstellenbetreiberin die Benutzung der Zapfsäule und nahmen den Vorgang auf. In der Zwischenzeit erschien eine 55-jährige Frau aus dem Landkreis mit ihrem Pkw an der Tankstelle. Sie bestand darauf, an der Zapfsäule Benzin zu tanken, da ihr Tank leer war und der Schlauch für Benzin an der Säule ja noch intakt war. Schließlich gestattete die Tankstellenbetreiberin der Frau die Betankung.
Beim Starten des Tankvorgangs offenbarte sich, dass der ursprüngliche Bezahlungsversuch des Vorgängers vermutlich erfolgreich gewesen ist. Die Zapfsäule war offensichtlich noch auf Diesel programmiert und pumpte für 80 Euro Dieselkraftstoff in hohem Bogen aus dem unteren Bereich der Zapfsäule, dort wo vorher der Zapfschlauch angebracht war. Das Auto der 55-Jährigen wurde dadurch komplett übergossen. Ein Abschaltversuch seitens der Tankstellenbetreiberin schlug fehl.
Am Fahrzeug entstand ein erheblicher Sachschaden. Hinzu kommen noch die Kosten der freiwilligen Feuerwehr Oberndorf, welche mit 15 Kräften vor Ort war, um den verschütteten Kraftstoff zu binden. Inwieweit hinsichtlich der Bodenverunreinigung der Tatbestand eines Umweltdeliktes erfüllt ist, wird derzeit noch geprüft. (pm)