Diese waren jeweils mit Vorhängeschlössern gesichert, die jeweils aufgehebelt, oder aufgezwickt wurden. In den Gartenhäusern befanden sich kaum Wertgegenstände. Der Diebstahlschaden beläuft sich deshalb nur auf 20.--€, der entstandene Sachschaden beläuft sich auf die Vorhängeschlösser in Höhe von 40.--€. (pm)