Am vergangenen Donnerstag um 22.35 Uhr wurde ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt. Nach einer Beschwerde wegen überlauter Musik und weiteren Lärm aus einer Wohnung konnte durch die Polizeistreife festgestellt werden, dass bei der stark betrunkenen Bewohnerin ein Bekannter zu Besuch war, was einen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung darstellt. (pm)