Hierbei wurden drogenbedingte Auffälligkeiten festgestellt. Der Pkw-Fahrer räumte den vorangegangenen Konsum von Betäubungsmitteln ein, weshalb in der Folge eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Im Fahrzeug wurde zudem eine größere Menge Tabletten aufgefunden, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Da der Fahrer auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen mehrerer Verstöße eingeleitet.