Nach dieser körperlichen Auseinandersetzung verließ der Mann die gemeinsame Wohnung und kehrte am Vormittag des 10.05.2024 zu dieser zurück, um seine
notwendigen Habseligkeiten aus der Wohnung zu holen. Bei dieser Begegnung kam es erneut zu einem verbalen Streit, wobei hierbei die Polizei zur Schlichtung gerufen wurde. Durch die hinzugerufenen Polizeibeamten wurde sichergestellt, dass es zu keinen weiteren Handgreiflichkeiten zwischen den
Parteien kommt.
Gegen beide Beteiligte werden nun Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung
eingeleitet.(pm)