Verkehrskontrolle

Filmreife Verfolgungsjagd in Bayerdilling

Symbolbild Bild: pixabay
Zwei jugendliche Mopedfahrer wollten am Freitag in Bayerdilling einer Verkehrskontrollen entgehen und flüchteten deshalb mit teilweise über 100 km/h innerhalb der Ortschaft.

In der Nacht von Freitag auf Samstag sollten in Bayerdilling in der Rainer Straße zwei Mopedfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Als diese den auf der Straße stehenden Polizeibeamten wahrnahmen, bremsten beide schlagartig ab und versuchten zu wenden. Hierbei touchierten sich die Leichtkrafträder, sodass sie stürzten. Die Fahrer stiegen unverzüglich wieder auf und setzten ihre Fahrt in unterschiedliche Richtungen fort.

Die Streifenwagenbesatzung nahm - unter Inanspruchnahme des Martinshorns sowie des Blaulichts - die Verfolgung eines Zweiradfahrers auf. Dieser fuhr hierbei durch eine Wiese und stürzte ein zweites Mal. Auch danach fuhr der junge Mann sofort weiter. Als er sich erneut auf der Rainer Straße befand, beschleunigte er sein Zweirad auf circa 110 km/h und fuhr durch Bayerdilling. In einem Privatanwesen wendete er und fuhr in die entgegengesetzte Richtung weiter davon. Auch hier kam der Fahrer auf circa 100 km/h.

Letztlich bog er in die Wallerdorfer Straße ab und fuhr anschließend in ein Waldstück. Hier wurde die Verfolgungsfahrt mit circa 80 km/h fortgesetzt. Nach etwa drei Kilometern stürzte der Mopedfahrer in einer Rechtskurve abermals und versuchte anschließend vor den Polizeibeamten davonzulaufen, wobei er nur wenige Meter später von den diesen eingeholt werden konnte.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrer um einen 17-jährigen Jugendlichen aus dem angrenzenden Landkreis Neuburg handelt. Dieser wurde mit auf die Polizeiwache genommen, auf welcher er von seinem Vater abgeholt wurde. Seinen Begleiter konnte man ebenfalls noch ausfindig machen. Dieser ist ebenfalls 17 Jahre alt und im Landkreis Neuburg wohnhaft. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Augsburg verblieben die Zweiräder sowie die Führerscheine vorerst bei den Jugendlichen. Nichts desto trotz wird gegen sie u. a. wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ermittelt. Der Sachschaden an beiden Leichtkrafträdern beläuft sich auf circa 1000 Euro. (dra)