In der Zeit vom 29.03.25 bis zum 31.03.25 wurde ein 21-Jähriger in Deiningen dabei beobachtet, wie er mehrmals in der Eger mit seinem sogenannten Blinker auf Raubfische angelte. Dies ist aufgrund der Schonzeit bis zum 15. Mai allerdings verboten. Bei einer anschließenden Kontrolle stellte sich außerdem heraus, dass
der Mann keine Genehmigung zum Angeln an den Gewässern hatte. Der 21-Jährige erhält nun eine Anzeige nach dem Bayer. Fischereigesetz und wegen Fischwilderei. (dra)