Der 45-jährige Busfahrer war im Begriff mehrere zahlende Fahrgäste von München nach Polen zu transportieren. Eine gültige Genehmigung zur Personenbeförderung war jedoch nicht vorhanden. Es wurden auch keinerlei Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten geführt.
Die Beamten der VPI zeigten den polnischen Busfahrer an und erhoben - da der Mann keinen Wohnsitz im Bundesgebiet aufweist - eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro. Die weitere Sachbearbeitung erfolgt durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). (pm)