Am 08.01.2021 wurde gegen 20:15 Uhr ein Kleintransporter, welcher auf der Bundesstraße 16 in Donaumünster unterwegs war, einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer für den Kontrolltag keine Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten in Form eines Tageskontrollblattes führte.
Bevor der Mann aus Polen seine Fahrt fortsetzen konnte, musste er zur Sicherung des Bußgeldverfahrens an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro bezahlen. (pm)