Verkehr

Landwirt mit unzulässigem Kennzeichen

Bild: Tim Reckmann/pixelio.de
Am Donnerstag, gegen 19:40 Uhr wurde ein Landwirt einer Verkehrskontrolle unterzogen, als dieser die Wiesenbreite in Fesseheim anlässlich der Maisernte befuhr. Das landwirtschaftliche Fahrzeug fiel auf, da an dem Anhänger unzulässigerweise ein „rotes Kennzeichen“ angebracht war.

Da der Landwirt offensichtlich seiner Arbeit nachging, wurde das Kennzeichen somit zweckentfremdet. Der Landwirt hätte zur Nutzung des Anhängers eine reguläre Zulassung benötigt. Da Umbauten an dem Anhänger vorgenommen wurden, für die bislang keine Betriebserlaubnis erteilt wurde, konnte der Anhänger auch nicht zugelassen werden.

Gegen den Landwirt wird nun wegen einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und nach Verstößen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ermittelt. Die Weiterfahrt mit dem Anhänger wurde vor Ort unterbunden. (pm)