Der Zaun wurde dadurch auf einer Länge von etwa 10 Metern eingedrückt. Es entstand ein Fremdschaden von ca. 1.000 Euro. Am Anhänger war kein Schaden erkennbar.
Der 24-jähriger Berufskraftfahrer verhielt sich vorbildlich: er versuchte, den Grundstückseigentümer zu kontaktieren, wartete am Schadensort, hinterließ dann eine Nachricht und informierte zusätzlich die Polizei. Die Beamten verwarnten den Lkw-Fahrer daher gebührenfrei. (pm)