Am 24.01.2024, gegen 23.00 Uhr wurde der 30-jährige Fahrer eines Sattelzuges auf der B 25 aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes kontrolliert. Da der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde eine Sicherheitsleistung im unteren dreistelligen Bereich erhoben.
Zunächst gab der Mann an, weder Bargeld noch Zahlungskarten zu haben. Nachdem die Weiterfahrt von den Beamten unterbunden wurde, zahlte der Mann schließlich nach dreistündiger Bedenkzeit das Bußgeld mittels seiner mitgeführten Kreditkarte. (pm)