Der Fahrer wurde samt seinem Kraftrad einer Kontrolle unterzogen. Die Beamten stellten am Kraftrad gravierende Mängel fest, was ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und die Unterbindung der Weiterfahrt zur Folge hatte.
Gegen den Halter, der das Kraftrad auch fuhr, ergeht eine Anzeige nach der Straßenverkehrszulassungsordnung. (pm)