Betrunken gegen Baum gefahren
Am 12.11.2021, um 03:00 Uhr nachts, befuhr ein 33-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Alte Bundesstraße in Richtung Osten. In einer 90-Grad-Kurve fuhr der Mann alleinbeteiligt geradeaus, prallte gegen eine etwa 20 Zentimeter starke Linde und krachte anschließend in die Natursteinmauer eines angrenzenden Anwesens. Der Autofahrer war stark alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab vor Ort einen Wert von knapp 1,7 Promille.
Die aufnehmenden Beamten veranlassten zwei Blutentnahmen und stellten den Führerschein des 33-Jährigen sicher. Dieser erlitt durch den Unfall Prellungen und Schürfwunden am ganzen Körper und kam zur medizinischen Behandlung per Rettungswagen in die Donau-Ries-Klink. Sein nicht mehr fahrbereiter Pkw musste abgeschleppt werden. Insgesamt entstand ein Sachschaden von circa 6000 Euro. Eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Alkoholkonsums war die polizeiliche Folge.
Fahranfänger kommt von Fahrbahn ab
Kurz zuvor, um 23:00 Uhr, befuhr ein 18-jähriger Tapfheimer die Ortsverbindungsstraße von Buchdorf kommend in Richtung Daiting. Etwa 500 Meter nach dem Ortsende von Buchdorf kam der Fahranfänger aufgrund eines Fahrfehlers alleinbeteiligt nach rechts von der Fahrbahn ab. Im Bankett krachte der Wagen des jungen Mannes gegen zwei Leitpfosten und beschädigte diese.
An dem Wagen und den Verkehrseinrichtungen entstand ein Sachschaden von geschätzten 2500 Euro. Die aufnehmenden Beamten verwarnten den Unfallfahrer gebührenpflichtig und setzten den zuständigen Gemeindebauhof über den Schaden in Kenntnis.
Handbremse nicht angezogen: Pkw rollt gegen Zaun
Ebenfalls in Buchdorf, gegen 19:45 Uhr, parkte eine 27-jährige Autofahrerin ihren Pkw am rechten Fahrbahnrand der Abt-Mayr-Straße. Die Frau verließ den Wagen, ohne diesen ordnungsgemäß gegen ein Wegrollen zu sichern. In der Folge setzte sich der Pkw aufgrund der nicht festgezogenen Handbremse selbstständig in Bewegung und rollte gegen den Zaun einer Anwohnerin.
Es entstand ein Schaden von circa 2000 Euro. Die Beamten veranlassten einen Personalienaustausch und verwarnten die Verursacherin gebührenpflichtig. (pm)