Tätlicher Angriff

Nach Macheten-Angriff: Täter in Bezirkskrankenhaus

Symbolbild Bild: pixabay
Am 9. Januar griff ein 39-jähriger Mann seine Eltern mit einer Machete an. Beide Elternteile wurden durch den Angriff schwer verletzt. Mittlerweile wurde der Haftbefehl durch einen Unterbringungsbefehl ersetzt.

Wie berichtet, besuchte ein 39-Jähriger am 9. Januar gegen 15.30 Uhr seine Eltern in Monheim. In der Wohnung griff er seinen Vater und seine Mutter unvermittelt mit einer Machete an und verletzte hierbei beide schwer, bevor er im Anschluss mit der Tatwaffe das Wohnanwesen wieder verließ. Die Eltern flüchteten sich zu Nachbarn.

Es wurden umgehend Fahndungsmaßnahmen mit zahlreichen Unterstützungskräften eingeleitet. Nach einem Hinweis eines Anwohners konnte der Beschuldigte gegen 18:00 Uhr im Stadtgebiet Monheim widerstandslos festgenommen werden. Auch die Tatwaffe wurde aufgefunden.
Der 69-jährige Vater und seine ein Jahr ältere Ehefrau wurden im Bereich des Oberkörpers und des Gesichts durch den Angriff erheblich verletzt. Sie wurden nach der Tat in Krankenhäuser nach Donauwörth und Augsburg gebracht und befinden sich in stationärer Behandlung. Lebensgefahr besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.
Die Kriminalpolizei Dillingen hat die Ermittlungen aufgenommen. Das Motiv für den Angriff und der genaue Tatablauf sind nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Der 39-Jährige wurde dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Augsburg vorgeführt, der den von der Staatsanwaltschaft Augsburg beantragten Haftbefehl wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erließ und in Vollzug setzte. Der Beschuldigte sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Zwischenzeitlich wurde der Haftbefehl durch einen Unterbringungsbefehl ersetzt und der Beschuldigte in einem Bezirkskrankenhaus einstweilig untergebracht. Auf Grund einer eingeholten gutachterlichen Stellungnahme geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sich der Beschuldigte zur Tatzeit zumindest im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit befand und die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen.