Sollte sich ein 53-jähriger Pkw-Fahrer knapp an den unteren Grenzwert einer Alkoholordnungswidrigkeit hätte „herantrinken“ wollen, so ist ihm das nicht ganz gelungen. Der Autofahrer fiel kurz nach 23.00 Uhr bei einer Verkehrskontrolle in Fünfstetten mit leichtem Alkoholgeruch auf. Der gerichtsverwertbare Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,52 Promille und lag damit hauchdünn über dem Grenzwert von 0,5 Promille. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. (pm)