Polizei

Unachtsamkeit wird zum Verhängnis

Symbolbild. Bild: pixabay
Am Mittwoch wurde einem Pkw-Fahrer ein Moment der Unachtsamkeit zum Verhängnis. Es entstand ein Sachschaden im vierstelligen Bereich.

Am Mittwoch, dem  25.09.2024, gegen 15.45 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall. Ein 52.jähriger Mann befuhr mit seinem Pkw die B 25 von Möttingen kommend in Richtung Nördlingen und streifte eine Leitplanke. Auf Höhe der Abzweigung nach Grosselfingen kam er aufgrund von einer Unachtsamkeit zu weit nach rechts, und touchierte mit seinem Pkw die Leitplanke.  Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 5.500 Euro. (dra)