Ein 44-Jähriger kam am 27.02.2024, um 19.15 Uhr, zur PI Rain und holte dort nach einem einmonatigen Fahrverbot wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes seinen Führerschein ab. Der Mann wurde vom aushändigten Polizeibeamten ausdrücklich darüber belehrt, dass er bis einschließlich Ende des 27.02.2024, 24.00 Uhr kein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen darf. Diese Belehrung hat der 44-Jährige verstanden und bestätigte dies auch mit seiner Unterschrift. Um 19.39 Uhr wurde der Mann jedoch fahrenderweise mit seinem Pkw in Münster durch eine Streife der Polizei Rain festgestellt. Eine Strafanzeige wegen Fahrens trotz bestehenden Fahrverbots war die Folge. (pm)