Verkehrsunfall

Unter Alkohol: 17-Jähriger kommt von Fahrbahn ab

In der vergangenen Nacht verursachte ein 17-Jähriger einen Verkehrsunfall in Donauwörth. Bild: BGB Movie
Ein 17-Jähriger stürzte in der vergangenen Nacht in Donauwörth mit seinem Fahrzeug mehrere Meter tief in eine Böschung. Der junge Mann, der mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut hatte, muss sich nun wegen diverser Delikte verantworten.

Am frühen Samstagmorgen wurden die Beamten der Polizeiinspektion Donauwörth zu einem Verkehrsunfall auf der Perchtoldsdorfer Straße in der Nähe des ehemaligen Bundeswehrschießplatzes gerufen.

Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass ein 17-jähriger Donauwörther mit seinem 1er BMW gegen 02:50 Uhr alleinbeteiligt von der Fahrbahn abkam. Der BMW stürzte ca. 10 Meter weit und mehrere Meter tief in eine angrenzende, mit Bäumen bewachsene Böschung. Das Fahrzeug wurde dabei massiv beschädigt. Der 17-Jährige konnte dieses anfänglich nicht mehr alleine verlassen und verständigte eingeklemmt einen Freund, welcher den Rettungsdienst rief. Letztlich gelang es dem 17-jährigen doch, seinen Wagen eigenständig zu verlassen.

Da der Unfallverursacher bei der Unfallaufnahme auf die Beamten einen deutlich alkoholisierten Eindruck machte, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von knapp über 1,5 Promille, weshalb sich der junge Mann einer Blutentnahme unterziehen musste. Er wurde mit dem Rettungswagen in die Donau-Ries Klinik eingeliefert. Durch den Unfall zog er sich u.a. mehrere Schürfwunden, Prellungen und eine Gehirnerschütterung zu. Der BMW musste von einem Abschleppunternehmen, mit Unterstützung der Feuerwehr Donauwörth, aus der Böschung geborgen werden. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro.

Auf den 17-Jährigen, der im Besitz einer Prüfbescheinigung für „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“ ist, kommen nun unter anderem Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr und Verstöße nach der Fahrerlaubnisverordnung und Straßenverkehrsordnung zu. Er war zum Unfallzeitpunkt alleine und ohne Begleitperson mit seinem Fahrzeug unterwegs. Die zuständige Führerscheinstelle wird über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. (pm)