Der Unbekannte hatte Beschwerde geführt, dass die Mundschutzmaske des Harburgers nicht ordnungsgemäß getragen werde. Hierauf fertigte der unbekannte Mann Bilder des Senioren und drohte: "Jetzt bist Du bei Facebook".
Da das ungenehmigte Veröffentlichen von Portraitsaufnahmen einen Straftatbestand erfüllen kann, wird der mögliche Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz geprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass aktuell laut § 8 BayIfSMV für Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln nach wie vor die sogenannte „Maskenpflicht“ gilt. Weiterhin gilt, dass die Maske ihre Wirkung nur dann entfaltet, wenn sie richtig über Mund, Nase und Wangen platziert wird.(pm)