Am 13.04.2024, um 11:05 Uhr, fuhr eine 35-jährige Autofahrerin bei der Anschlussstelle Monheim-Süd nach links auf die B2 in Fahrtrichtung Donauwörth. Hierbei galt für sie Z. 205 (Vorfahrt gewähren!). Ein 43-Jähriger befuhr mit seinem Auto zeitgleich die B2 in Fahrtrichtung Norden. Beim Einfahren schätzte die Unfallverursacherin jedoch die Entfernung zum herannahenden Vorfahrtsberechtigten falsch ein und fuhr mit ihrer Fahrzeugfront gegen die hintere Seite des anderen Unfallbeteiligten.
Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 5.500 Euro. Verletzt wurde niemand. Die Polizei leitete ein Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein. (pm)