Ladengeschäft geöffnet

Verstoß gegen die Allgemeinverfügung in Nördlingen

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In Nördlingen hatte am Mittwochvormittag ein Geschäft geöffnet, das nicht der Abdeckung des täglichen Versorgungsbedarfs dient, meldet das Polizeipräsidium Schwaben Nord in seinem Bericht zur COVID-19-Lage.

Im Zeitraum von Mittwoch, 01. April, 06:00 Uhr, bis Donnerstag, 02. April, 06:00 Uhr, waren im Bereich Nordschwaben etwa 180 Einsatzkräfte für Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verordnung über die vorläufige Ausgangsbeschränkung eingesetzt. Die intensiven Kontrollmaßnahmen laufen flächendeckend unverändert weiter. 

In Bezug auf die Ausgangsbeschränkung wurden auch gestern immer wieder Personen angetroffen, welche ohne triftigen Grund ihre eigene Wohnung verließen. Besonders jüngere Generationen sind hier aufgefallen. Insgesamt müssen deshalb 90 Personen mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen.

Verstoß in Nördlingen

Die Kontrollen von relevanten Einrichtungen, Ladengeschäften und Gastronomiebetrieben erbrachten in Nordschwaben einen Verstoß. In Nördlingen wurde am Mittwochvormittag bei einem Ladengeschäft, welches nicht den täglichen Versorgungsbedarf abdeckt, festgestellt, dass ein Verkauf von Waren an Privatkunden stattfand. Der Verkauf wurde durch eine Streifenbesatzung eingestellt. Eine entsprechende Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz wurde aufgenommen. Bei allen weiteren Kontrollen gab es keine Beanstandungen. (pm)