Dieser hatte Anfang Juni 2024 bei Ebay eine Wandschlauch-Box für ca. 150 Euro von einem privaten Verkäufer erworben. Der Wemdinger bezahlte die Kaufsumme vorab und bekam auch ordnungsgemäß die „bestellte“ Ware geliefert. In der Folge erhielt er jedoch Mahnungen und Inkassoschreiben in einer Höhe von mehr als 250 Euro von einem großen Onlineversand. Der bislang unbekannte Tatverdächtige hatte exakt denselben Artikel auf Rechnung und im Namen des Wemdingers bei dem Onlineversand bestellt und zu diesem liefern lassen. Die ursprünglich bezahlte Kaufsumme blieb jedoch beim Tatverdächtigen. (dra)