Am Dienstag wurde an der Ortsverbindungsstraße Heroldingen Richtung Katzenstein ein totes Reh aufgefunden. Nach Sachlage dürfte das Tier im Zeitraum von Sonntag bis Dienstag aufgrund eines Zusammenstoßes mit einem Kraftfahrzeug schwere Verletzungen erlitten haben, die zum Verenden führten. Ein entsprechender Wildunfall wurde allerdings weder der Polizei, noch dem zuständigen Jagdpächter gemeldet.
Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall
In diesem Zusammenhang weist die Polizeiinspektion Donauwörth auf das richtige und rechtskonforme Verhalten im Straßenverkehr hin. Wenn es trotz umsichtiger und angepasster Geschwindigkeit zu einem Wildunfall gekommen ist:
- Unfallstelle und sich selbst sichern (Warndreieck, Warnblinkanlage, Warnweste)
- Polizei oder den örtlichen Jäger umgehend informieren | gesetzliche Pflicht
Über den Umgang mit einem getöteten Wildtier oder verletztem Tier wird Sie die Polizei aufklären.
Wenn das Tier nach dem Zusammenstoß weggelaufen ist, bitte den genauen Kollisionspunkt und die Laufrichtung merken. Das Lebewesen hat in den meisten Fällen schwere Verletzungen erlitten, unter denen es qualvoll verendet. Sie können helfen, das Tierleid zu minimieren! Ein durch die Polizei informierter Jäger wird sich schnellstmöglich auf die Suche nach dem Wild machen.
Wer Unfälle mit Schalenwild verspätet meldet oder dies gar gänzlich unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Jagdgesetz. Diese Ordnungswidrigkeit kann von der Jagdbehörde mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden. (pm)