An der Einmündung ist die Vorfahrt durch „rechts vor links“ geregelt. Ein 62-jähriger Pkw-Lenker übersah einen von rechts kommenden 63-jährigen Mann mit seinem Fahrzeug, sodass es zum Zusammenstoß der Fahrzeuge kam.
Bei der Unfallaufnahme gab der Unfallverursacher gegenüber den Beamten an, dass "dort normalerweise nie ein Fahrzeug komme". Es entstand ein Sachschaden von circa 10.000 Euro. Den Unfallverursacher erwartet nun ein Bußgeld. (pm)