Anträge für diese Förderung können nach den Richtlinien der Stadt Donauwörth für das abgelaufene Kalenderjahr 2021 bis zum 31. März 2022 im Rathaus, beim Sachgebiet Kita, Schulen und Sport, eingereicht werden. Die Förderung pro anerkanntem Jugendleiter*in beträgt 60,00 Euro.
Antragsberechtigt sind alle Donauwörther Vereine und Verbände, die Jugendarbeit durch anerkannte und / oder qualifizierte Jugendleiter*innen durchführen. Notwendig ist, dass der Verein oder Verband die Qualifikation der Jugendleiterin oder des Jugendleiters nachweist (z.B. Vorlage aktuelle Jugendleiter-Card oder ein Ausweis des jeweiligen Verbandes), und die Aktivität in der Jugendarbeit schriftlich bestätigt.
Weitere Infos gibt es beim Sachgebiet Kita, Schulen und Sport unter 0906 789-141. Der Wortlaut der Richtlinien kann auf der Homepage der Stadt unter Stadtrecht https://www.donauwoerth.de/rathaus/stadtrecht/?L= nachgelesen werden.
Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die für ihre Tätigkeit eine Entschädigung erhalten bzw. die bereits durch die Übungsleitervergütung gemäß den Sportförderrichtlinien gefördert werden, können bei dieser Förderung nicht berücksichtigt werden. (pm)