Landrat Stefan Rößle ist froh, dass alles im Rahmen blieb. Er dankt allen Verantwortlichen der Faschingsvereine für die sehr gute Vorbereitung der Veranstaltungen. Der hohe Zeitaufwand, der sich dahinter verbirgt, ist ihm sehr wohl bewusst. Sein Dank gilt aber auch allen anderen ehrenamtlichen Helfern, die an den Umzugsstrecken im Einsatz waren und natürlich auch allen Teilnehmern und Besuchern, die durch ihr verantwortungsvolles Verhalten den reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen möglich machten. Nicht zuletzt tragen auch das viel diskutierte Sicherheitskonzept und die zu beachtenden Auflagen ihren Teil dazu bei, dass am Ende der Faschingssaison dieses positive Fazit gezogen werden kann.
Landrat stellt sich vor seine Mitarbeiter
Landrat Stefan Rößle stellt sich hier deutlich vor seine Mitarbeiter im Landratsamt, die in dem Zusammenhang in Kritik geraten waren, die über die sachliche Ebene hinaus ging. Das Sicherheitskonzept dient der Sicherheit der Zuschauer, der Umzugsteilnehmer und auch der Entlastung der Vorstandschaft hinsichtlich ihrer Verantwortung und Haftung. Da das Erstellen des Konzepts auf eine Forderung des zuständigen Staatsministeriums beruht, musste es von allen Faschingsvereinen im Landkreis verlangt werden. Mit Unterstützung eines externen Beraters und Mitarbeitern des Landratsamts wurde dieses erforderliche Konzept zum überwiegenden Teil kooperativ umgesetzt. Sicherheitskonzepte müssen im Übrigen nicht nur für Faschingsumzüge sondern auch bei kleineren Veranstaltungen wie Plattenpartys oder Open-Air-Veranstaltungen erstellt werden. Außerdem müssen die Konzepte nur einmal erstellt werden und liegen dann für die künftigen Veranstaltungen in der Schublade bereit, so dass beispielsweise für die Faschingsumzüge im kommenden Jahr nur noch eventuell erforderliche Anpassungen mit deutlich geringerem Zeitaufwand vorgenommen werden müssen.
Auflagen haben leider sehr oft einen ernsten Hintergrund
Bei der erstmaligen Erstellung der Konzepte muss sich der Veranstalter mit wichtigen Problemen wie beispielsweise Rettungswege bei akuten Notfällen beschäftigen. Daneben sind weiter eine Vielzahl von möglichen Gefahrenquellen zu verifizieren und zu beleuchten. Dies bedeutet aber nicht, dass für jeden noch so abwegigen Eventualfall (Beispiel: Flugzeugabsturz) eine Maßnahme fixiert werden muss. Solche Punkte bedürfen dann keiner weiteren Bearbeitung. Andere Auflagen müssen wiederum aufgrund gravierender Vorkommnisse verlangt werden. So wurde zum Beispiel die seit Jahrzehnten gültige Vorgabe, Süßigkeiten nur in Richtung Gebäudefronten zu werfen, erlassen, nachdem in einem Nachbarlandkreis ein Kind von einem Faschingswagen beim Sammeln von Süßigkeiten erfasst und tödlich verletzt worden war. Der Sinn dieser Anordnung ist, dass Kinder davor geschützt werden, beim Sammeln der Süßigkeiten zu nahe an die Fahrzeuge zu gelangen. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass neben dem Sicherheitskonzept in diesem Jahr keine weiteren Auflagen verlangt wurden.
Im kommenden Jahr sollen wieder alle Umzüge in der Region stattfinden
Abschließend ist neben dem bereits erwähnten harmonischen Ablauf der diesjährigen Faschingsveranstaltungen die positive Nachricht zu vermelden, dass die Vereine signalisiert haben im nächsten Jahr alle Faschingsumzüge in der Region wieder durchzuführen. Hierzu wird das Landratsamt die Vorstände der Faschingsvereine rechtzeitig vor Beginn der neuen Saison wieder zu einem runden Tisch einladen. (pm)