Gemäß der Jugendschöffenbekanntmachung werden diese Listen zu jedermanns Einsicht vom 26.04.2023 bis 03.05.2023 öffentlich im Landratsamt Donau-Ries, Pflegstraße 2, 86609 Donauwörth, Haus B, Zimmer 327 während der allgemeinen Öffnungszeiten aufgelegt.
Gegen diese Listen kann binnen einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamtes mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in den Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach der Jugendschöffenbekanntmachung nicht hätten aufgeführt werden dürfen. (pm)