Geflügelgrippe erstmals im Landkreis festgestellt

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Am Lech wurde ein toter Schwan entdeckt, bei dem die "Vogelgrippe" festgestellt wurde - der erste Fall im Landkreis. Geflügelhalter werden weiterhin angehalten ihre Tiere in Ställen zu erhalten. 
Rain/Oberdorf - Bei einem verendeten Schwan, der am Lech zwischen Rain und Oberndorf gefunden wurde, ist das Geflügelinfluenzavirus H5N8 festgestellt worden. Dies ist der erste Nachweis, des aktuell auftretenden Erregers im Landkreis Donau-Ries. Nachdem bereits in zahlreichen bayerischen Landkreisen, so auch in Nachbarlandkreisen, dieses Virus bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, war es nur noch eine Frage der Zeit, bis es auch im Landkreis Donau-Ries auftritt.
Seit Anfang November breitet sich in Deutschland die Geflügelpest aus. Die Krankheit ist für Geflügel hoch ansteckend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen.
Zum Schutz der Nutzgeflügelbestände wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Haltung von Geflügel in Ställen und die Einhaltung von Hygienemaßnahmen angeordnet wurde. Zudem wurden Börsen und Märkte, sowie ähnliche Veranstaltungen verboten, bei denen alle Arten von Vögeln verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden.  Die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Anordnung wird spätestens mit dem Nachweis des Erregers im Landkreis deutlich.
Die aktuell auftretende Variante H5N8 stellt keine Gefahr für Menschen oder andere Haustiere dar. Krankheitsfälle treten ausschließlich bei Geflügel auf, dennoch wird aus hygienischen Gründen und um die Einschleppung in Hausgeflügelbestände zu vermeiden, empfohlen verendete Wildvögel unberührt zu lassen. (pm)