In den Landkreisen Haßberge, Landsberg am Lech, Passau und Starnberg wurden vermehrt H5N8-Erreger (landläufig auch „Vogelgrippe“) in verendeten Wildvögeln nachgewiesen. Ein weiterer Fall, bei dem das Virus bereits auf Hausgeflügel übergegriffen hat, wurde aus Bayreuth gemeldet. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Donau-Ries, wie auch andere Landratsämter in der Region, eine Allgemeinverfügung für Halter bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel erlassen, womit sowohl gewerbliche als auch private Halter angesprochen sind.
Haltungs- und Hygieneregeln - auf was muss ich achten?
Die Verfügung des Landratsamtes schreibt verschiedene Haltungs- und Hygieneregeln vor: Die Besitzer werden dazu angehalten, Ställe und sonstige Standorte gegen Zutritt durch Unbefugte zu sichern. Weiterhin ist darauf zu achten, dass betriebsfremde Personen die Ställe ausschließlich in adäquater Schutzkleidung betreten und diese nach Verlassen der Gehege unverzüglich abgelegt, gereinigt, desinfiziert oder entsorgt wird. Ebenso gereinigt und desinfiziert werden müssen Einrichtungen und Gegenstände in den Ställen, Verladeplätze und Gerätschaften nach erfolgter Ein- oder Ausstallung sowie Fahrzeuge und Maschinen, die für den Geflügeltransport oder die Geflügelhaltung eingesetzt werden. Eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände und zum Wechseln und Desinfizieren von Kleidung ist bereitzustellen. Weitere notwendige Maßnahmen sind die ordnungsgemäße Bekämpfung und Dokumentation von Schadnagern und die regelmäßige (mindestens monatliche) Reinigung der Verwahrstelle von verendetem Geflügel.
Generelles Fütterungsverbot von Wildvögeln
Das Landratsamt weist zusätzlich auf das generelle Fütterungsverbot von Wildvögeln im gesamten Landkreis Donau-Ries hin. Zu den Wildvögeln zählen auch Eulen und Greifvögel, nicht aber Singvögel. Die gute Nachricht: Der aktuell auftretende Virustyp ist nicht auf den Menschen übertragbar, erklärt Dr. Thomas Kellner, Leiter des Veterinäramtes im Landratsamt Donau-Ries. Der Verzehr von Geflügel sei unbedenklich, so lange das Fleisch ausreichend erhitzt und die allgemeine Küchenhygiene eingehalten würde. Bei den zuletzt untersuchten Wildvögeln im Landkreis konnte bislang kein Vogelgrippe-Virus nachgewiesen werden. Dennoch, so Dr. Kellner, sei es dringend notwendig, den Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel zu minimieren, um das Einschleppen und Verbreiten des H5N8-Virus zu verhindern.
Präventivmaßnahmen durch Medikamente nicht möglich
Derzeit besteht bei der Geflügelhaltung keine Stallpflicht. Sollten sich die Fälle in Bayern mehren, könnte diese – wie bereits in der Vergangenheit geschehen – jedoch verpflichtend werden. Die Sorge ist berechtigt: Um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, muss bei einem Ausbruch der gesamte Bestand getötet werden – bei der zuletzt in den Jahren 2016/2017 grassierenden Geflügelpest lag die Zahl bundesweit bei über 900.000 Tieren (Quelle: BR.de). Präventivmaßnahmen durch Medikamente gibt es nicht. Ob die eigenen Hühner von der Geflügelpest betroffen sind, ist relativ leicht zu erkennen: Es würden dann innerhalb kürzester Zeit sehr viele Todesfälle auftreten, die Hühner würden apathisch, bewegten sich weniger und fräßen auch nicht mehr viel, so Dr. Kellner. Wer weitere Fragen zum Thema hat, kann sich an das Veterinäramt im Landratsamt Donau-Ries wenden (Tel.: 0906 74 – 422). (pm)