Derzeit steht die landesplanerische Beurteilung, mit der das seit Mitte 2022 laufende Raumordnungsverfahren (Aktionsprogramm Schwäbische Donau) abgeschlossen werden soll, noch aus. Dennoch forderten die Gesprächspartner Herrn Häusler auf, die Bedenken und Sorgen, die vor Ort bestehen, ins Umweltministerium zu tragen. Mit der Maßnahme wird geplant in einem erheblichen Umfang, der ca. 190 Fußballfeldern entspricht, in das Naherholungsgebiet einzugreifen. Dies würde dazu führen, dass neben schützenswerter Natur auch landwirtschaftliche Ackerböden und damit die Grundlage der regionalen Nahrungsmittelversorgung in Mitleidenschaft gezogen würden. Auch die Stadt Donauwörth und der Stadtrat hatte sich mit einer ablehnenden Stellungnahme unterstützend in das aktuelle Verfahren eingebracht, da nach wie vor durch das Becken weder überregional reduzierende Effekte für die Donau-Unterlieger nachgewiesen werden könnten noch für den Raum um Donauwörth. Bei den aktuell ebenfalls geplanten Hochwassermaßnahmen zum Grundschutz von Donauwörth könne das Riedlinger Rückhaltebecken deshalb auch nicht angerechnet werden. Der geplante „Mini-Polder“ liege mit seinem angestrebten Volumen von 1,6 Mio. m³ (bzw. 1,4 Mio. m³) deutlich unter der wirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Grenze von 5 Mio. m³. Zudem sei die technische Umsetzung wegen der begrenzten Zu- und Abflussvorgänge über das Flussbett der Kessel schwierig und erfordere sehr lange Flutungszeiten. Diese Informationen konnte die Interessengemeinschaft ebenso den vorliegenden Unterlagen entnehmen, wie auch den Hinweis, dass kein optimaler Einsatz zum Hochwasserscheitel möglich sei und damit keine reduzierenden Effekte erzielt werden könnten. Die Gesprächspartner waren sich darüber einig, dass in Zeiten mit eingeschränkten finanziellen und personellen Kapazitäten, das Augenmerk bevorzugt auf die Umsetzung von Schutzprojekten gelegt werden müsse, die Bürgerinnen und Bürger zielführend und nachvollziehbar vor Hochwasser schützen würden. (pm)