Bei einem anschließenden Gespräch zwischen den beiden Unfallbeteiligten beschimpfte der 91-jährige Fahrzeugführer die 34-jährige Fahrzeuglenkerin und entfernte sich von der Unfallstelle, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen.
Bei der darauffolgenden polizeilichen Unfallaufnahme kehrte dann der 91-jährige Fahrzeugführer an die Unfallstelle zurück. Hier konnten dann seine Personalien aufgenommen werden. Er wird nun wegen der beiden Tatbestände „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Beleidigung“ angezeigt. Der Gesamtsachschaden beträgt circa 2.000 Euro. (pm)