Das innerstaatliche Verbringen weniger als drei Monate alter, ungeimpfter Kälber ist ab sofort unter folgenden Bedingungen möglich:
1) Muttertier mit abgeschlossener BTV8-Grundimmunisierung mind. 28 Tage vor der Geburt. Die Grundimmunisierung hat nach Angaben des Impfstoffherstellers zu erfolgen. Die Impfungen sind in der HIT-Datenbank einzutragen. Wiederholungsimpfungen (Auffrischung) sind jeweils innerhalb eines Jahres erforderlich.
und
2) Das Kalb/die Kälber sind mit der Biestmilch des eigenen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt getränkt worden. Die Biestmilchgabe ist durch eine unterschriebene Tierhaltererklärung nachzuweisen.
3) Die Regelung gilt ab sofort.
Folglich entfallen ab sofort alle blutserologischen Untersuchungen von Kälbern, deren Muttertiere während der Trächtigkeit grundimmunisiert worden sind. Die entsprechenden Tierhaltererklärungen finden sich auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-donau-ries.de/Blauzungenkrankheit. (pm)