Blauzungenkrankheit

Erleichterungen beim Verbringen von Kälbern aus dem Sperrgebiet

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Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz konnte in intensiven Gesprächen mit den anderen Bundesländern und in enger Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erreichen, dass die seit dem 18. Mai 2019 geltenden innerstaatlichen Verbringungsregelungen für ungeimpfte Kälber von Muttertieren, die während der Trächtigkeit geimpft wurden, kurzfristig angepasst werden.

Das innerstaatliche Verbringen weniger als drei Monate alter, ungeimpfter Kälber ist ab sofort unter folgenden Bedingungen möglich:

1) Muttertier mit abgeschlossener BTV8-Grundimmunisierung mind. 28 Tage vor der Geburt. Die Grundimmunisierung hat nach Angaben des Impfstoffherstellers zu erfolgen. Die Impfungen sind in der HIT-Datenbank einzutragen. Wiederholungsimpfungen (Auffrischung) sind jeweils innerhalb eines Jahres erforderlich.

und

2) Das Kalb/die Kälber sind mit der Biestmilch des eigenen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt getränkt worden. Die Biestmilchgabe ist durch eine unterschriebene Tierhaltererklärung nachzuweisen.

3) Die Regelung gilt ab sofort.

Folglich entfallen ab sofort alle blutserologischen Untersuchungen von Kälbern, deren Muttertiere während der Trächtigkeit grundimmunisiert worden sind. Die entsprechenden Tierhaltererklärungen finden sich auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-donau-ries.de/Blauzungenkrankheit. (pm)