Durch eine Polizeistreife wurde ein 10-jähriges Kind angetroffen, welches unter Anleitung seines Großvaters einen Traktor führte. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnten die Polizeibeamten darüber hinaus noch feststellen, dass die landwirtschaftliche Zugmaschine bereits seit dem Jahr 2007 stillgelegt war.
Auf Nachfrage gab der Großvater an, dass der Enkel auf sein Drängen hin eine „Fahrstunde“ bekommen hat. Seitens der Polizei werden nun Ermittlungen wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und weiterer Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie dem Kraftfahrzeugsteuergesetz geführt. (pm)