Die beiden Donauwörther - ein 22-Jähriger und ein 39-Jähriger - wurden als verantwortliche Fahrzeugführer zur Tatzeit festgestellt. Beide bestritten jegliche Beschädigungen an der Rasenfläche. Jedoch führte der Jüngere der beiden bei einem der Ausflüge auf das Flugplatzgelände eine Luftpistole mit sich. Dies wäre nur mit einem „großen“ Waffenschein erlaubt gewesen, in dessen Besitz der Mann nicht ist. Die Beamten der PI Donauwörth nahmen daher zusätzlich eine Strafanzeige nach dem Waffengesetz auf. Zu den Sachbeschädigungen, die einen Gesamtschaden von ca. 1.000 EUR verursachten, dauern die Ermittlungen weiterhin an. (pm)