Am Dienstagvormittag wurde in der Lerchenstraße ein 35-jähriger Fahrer mit seinem landwirtschaftlichen Gespann einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass die erforderliche Fahrerlaubnisklasse bereits seit mehr als zwei Jahren abgelaufen war. Der Fahrer versäumte, einen Neuantrag auf Ausstellung der Fahrerlaubnisklasse zu beantragen. Nun muss er sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten. (pm)