Am 20.04.2021, um 10:30 Uhr, fuhr ein 33-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis mit seinem Lkw innerorts auf der öffentlichen Verbindungsstraße von der Bahnlinie her kommend neben dem Anwesen Nußbühl 6a und wollte an der dortigen Kreuzung nach rechts in das Ortsinnere von Nußbühl einbiegen. Für den Lkw war an der dortigen Kreuzung per Verkehrszeichen die Vorfahrt zu gewähren. Zeitgleich fuhr ein 74-jähriger Fünfstettener in seinem Pkw von der Staatsstraße 2214 kommend auf die Kreuzung zu.
Beim Einfahren in den Kreuzungsbereich missachtete der Lkw-Fahrer die Vorfahrt des von links kommenden Pkw und krachte diesem in die Beifahrerseite. Der Wagen geriet durch den heftigen Anstoß ins Schleudern und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Dort prallte er mit der Front gegen einen auf dem Anwesen Nußbühl 6a stehenden Baum. Der entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf circa 16.000 Euro. Beide Beteiligte blieben den Angaben vor Ort zufolge gänzlich unverletzt. Die aufnehmenden Beamten der Polizei Donauwörth zeigten den Unfallverursacher wegen der Vorfahrtsverletzung an. (pm)