Hierbei ergab sich der Verdacht auf Drogeneinfluss und auch ein durchgeführter Schnelltest verlief positiv. Zur Beweissicherung wurde deshalb eine Blutentnahme veranlasst.
Den Betroffenen erwartet aber noch ein weiteres Verfahren, da er ein Einhandmesser mitführte, für das er keinen sozialadäquaten Gebrauch begründen konnte. Das Messer wurde ihm abgenommen. (pm)