Am Samstag, gegen 14.50 Uhr, wurde von einer Streife der Polizeiinspektion Donauwörth neben der Bundesstraße 2 auf einem Feldweg eine Person entdeckt, die mit einem soggenannten Pocket-Bike fuhr. Diese Art von Klein-Motorrädern unterliegt der Zulassungs- und Versicherungspflicht und es ist eine Fahrerlaubnis erforderlich. Am Fahrzeug war kein Kennzeichen vorhanden, weshalb der Fahrer kontrolliert wurde. Dabei wurde festgestellt, dass der 35-jähriger Fahrer sein Fahrzeug nicht zugelassen hat. Zudem war der Fahrer alkoholisiert. Es wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt und nach dem Pflichtversicherungsgesetz. (pm)