Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, ist nach den Umständen verpflichtet, die Unfallstelle abzusichern bzw. zu räumen. Bei Unterlassen kann dies straf- und zivilrechtliche Folgen haben. Im vorliegenden Fall entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2800 €, weshalb ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet wurde.
Wer sachdienliche Hinweise zum Unfallverursacher geben kann, wird gebeten, die Polizei Donauwörth unter 0906 / 70 66 70 zu kontaktieren.
Die Polizei weist darauf hin, dass die Entgegennahme eines Wildunfalls für viele Versicherungen Voraussetzung für die Schadensregulierung ist. Zudem hat der Unfallverursacher in aller Regel keinen Grund, durch die Mitteilung bei der Polizei, irgendwelche Nachteile zu befürchten. (pm)