Am 01.01.2023 hat sich das Tierarzneimittelgesetz in Deutschland geändert. Durch diese Änderung gelten ab 2023 neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz bei Tieren. Sie betreffen die Tierarten: Rind, Schwein, Huhn und Pute.
Die Regierung von Schwaben veranstaltet, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen und dem Bayerischen Bauernverband, Informationsveranstaltungen.
Diese sind kostenfrei. Interessierte können online teilnehmen. Auf der Internetseite der Regierung von Schwaben (s.u.) finden sich neben dem Zugangslink (https://www.regierung.schwaben.bayern.de/aufgaben/info_sachgebiete/informationen_themen_sg_54/index.html) zu den einzelenen Veranstaltungen auch weitere wichtige Informationen und Links rund um das Thema neues Tierarzneimittelgesetz.