Am 07.07.2023, um 15:02 Uhr, wurde ein 46-Jähriger aus dem Bereich Kaisheim mit seinem Mofa in Buchdorf auf der Hauptstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Mann verbotswidrig keinen Helm trug. Das am Mofa angebrachte Versicherungskennzeichen war zudem sage und schreibe aus dem Jahr 1985.
Demnach bestand kein Versicherungsvertrag mehr, weshalb gegen den Mofa-Fahrer wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt wird. Weiterhin wurde bezüglich des Helms eine Verwarnung ausgesprochen. (pm)