Bayerisches Jagdgesetz

Wildunfall zu spät gemeldet

Symbolbild Bild: Polizei Bayern
Am vergangenen Sonntag erfasste ein 22-jähriger Autofahrer ein Reh. Den Wildunfall meldete er erst fünf Stunden später bei der Polizei.

Am 21.04.2024, um 06.00 Uhr, war ein 22-jähriger Autofahrer auf der autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraße 2 in Richtung Donauwörth unterwegs, als ihm unvermittelt von rechts ein Reh vor den Wagen sprang. Der Mann konnte nicht mehr ausweichen und erfasste das Tier frontal. Dieses lief - augenscheinlich verletzt - davon.

Der 22-Jährige hielt kurz an und fuhr dann mit dem beschädigten Auto (circa 2.000 Euro Sachschaden) weiter. Den Zusammenstoß meldete er erst fünf Stunden später. Die aufnehmenden Beamten zeigten den Mann wegen der deutlich verspäteten Meldung, welche unnötiges Tierleid ermöglichte, aufgrund eines Verstoßes nach dem Bayerischen Jagdgesetz an. (pm)