Am 25.04.2024, um 17.20 Uhr, wollte eine 19-jährige Autofahrerin von der Anton-Jaumann-Straße nach rechts in die Mertinger Straße Richtung B 2 einbiegen. Dabei übersah die Frau, dass ein vorausfahrender 31-Jähriger wegen bevorrechtigtem Querverkehr anhalten musste. Sie prallte dem Wagen ins Heck.
Durch die Kollision entstand ein Sachschaden von ca. 4.000 Euro. Beide Beteiligte gaben den aufnehmenden Beamten gegenüber an, unverletzt geblieben zu sein.(pm)